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Um genau zu sein, heißt das Tierpension. So wollen es die Ämter, allen voran das Ordnungsamt
und das zuständige Veterinäramt.

ABER:

Ich kann mich um einen, aufgrund meiner Erfahrung auch um zwei, und notfalls auch, wenn sie sich
vertragen, was eine Grundvoraussetzung ist, um drei Hund kümmern und ihnen gerecht werden. Mit
mehr Hunden kann ich das nicht, da müsste ich sie entweder sich selbst oder dem Zwinger über-
lassen und das gibt es bei mir nicht.

Bei uns hat Ihr Hund Familienanschluß, einschliesslich der Streicheleinheiten, der Spielphasen,
den Spaziergängen im Wald, seinen Ruhezeiten und eben allem, was beim Familienhund dazu gehört.
Er hält sich im Haus oder im Garten auf, so wie er möchte und das Wetter es zuläßt.

Dennoch arbeite ich natürlich auch nach den Buchstaben des Gesetzes.

Dazu gehören die entsprechenden Genehmigungen der Ämter, allen voran der des Veterinäramtes.
Die Genehmigung des Veterinäramtes nach § 11 des Tierschutzgesetzes wird erteilt
- nach Begutachtung der „Tierpension“ durch einen zuständigen Amtstierarzt
- nach Vorlage eines Führungszeugnisses
- nach Vorlage des Sachkundenachweises
und kann bei mir jederzeit eingesehen werden.

Viel wichtiger für Ihren Liebling ist mir aber, dass er sich mit meinem Hund versteht. Deshalb bestehe
ich darauf, dass die beiden Hunde sich vorher in unserer Umgebung an einem Schnuppertag kennen
lernen und wir einen kurzen Spaziergang zusammen machen, der dann bei uns endet. Wenn das
ohne Probleme seitens beider Hunde funktioniert, steht einem Aufenthalt oder einem Urlaub bei mir
nichts entgegen.